Rechtsprechung
BGH, 30.03.2022 - XII ZB 421/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 FamFG, § 2 Abs 1 VersAusglG
Versorgungsausgleichssache: Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts nach Verzicht eines Ehegatten auf ein noch verfallbares Anrecht
- IWW
- Wolters Kluwer
Ausgleich von Anrechten zur Absicherung im Alter oder bei Invalidität i.R.d. Versorgungsausgleichs; Begründen eines ausgleichsfähigen Rechts durch eine mögliche Abfindung des Ruhegeldanspruchs
- rewis.io
- familienrecht-deutschland.de
VersAusglG § 2; FamFG § 26
Versorgungsausgleich; Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts nach Verzicht eines Ehegatten auf ein noch verfallbares Anrecht. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Ausgleich von Anrechten zur Absicherung im Alter oder bei Invalidität i.R.d. Versorgungsausgleichs; Begründen eines ausgleichsfähigen Rechts durch eine mögliche Abfindung des Ruhegeldanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts nach Verzicht eines Ehegatten auf ein noch verfallbares Anrecht als Vorstand einer Sparkasse
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verzicht eines Ehegatten auf ein noch verfallbares Anrecht - und die Aufklärungspflicht des Familiengerichts beim Versorgungsausgleich
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts nach Verzicht eines Ehegatten auf ein ...
Verfahrensgang
- AG Kamen, 29.04.2019 - 6 F 87/15
- OLG Hamm, 25.08.2021 - 12 UF 155/19
- BGH, 30.03.2022 - XII ZB 421/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 793
- MDR 2022, 975
- FamRZ 2022, 1099
- WM 2022, 1060
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18
Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage
Auszug aus BGH, 30.03.2022 - XII ZB 421/21
Sie kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 8. April 2020 - XII ZR 120/18 - NJW-RR 2020, 656 Rn. 16 mwN). - BGH, 25.06.2014 - XII ZB 658/10
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Behandlung einer Invalidenpension der …
Auszug aus BGH, 30.03.2022 - XII ZB 421/21
Auszugleichen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG nur Anrechte, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen, während Ansprüche oder Aussichten auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung, namentlich Abfindungen oder Überbrückungszahlungen, hierzu nicht gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 658/10 - FamRZ 2014, 1529 Rn. 14 mwN).